Allgemeine Geschäftsbedingungen


Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) dienen dem Schutz beider Vertragspartner. Die AGB sollen Missverständnisse und Unklarheiten zwischen Kundin/Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“ genannt) und Philipp Heidebrecht als freier Trauredner (im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt) beseitigen.
Bei Fragen oder Unklarheiten steht Philipp Heidebrecht jederzeit gerne zur Verfügung.
Philipp Heidebrecht (Freier Redner), Hans-Vait-Str. 21, 97702 Münnerstadt bietet eigenkreative Reden rund um Hochzeiten, Familienfeiern, Trauerfeiern an.

1. Ablauf, Auftragsanbahnung

Ein unverbindliches und kostenfreies Gespräch von ca. einer Stunde zum Kennenlernen findet an einem von beiden Parteien abgestimmten Ort (persönlich, telefonisch, digital) statt. Nach diesem Kennenlerngespräch, entscheidet das Brautpaar, ob es Philipp Heidebrecht als freien Trauredner buchen möchte. Ist dies der Fall, wird eine schriftliche Bestätigung per E-Mail übersandt, in der alle wichtigen Details der freien Trauung festgehalten sind.
Mit Auftragserteilung erkennen die Auftraggeber die Gültigkeit dieser AGB an. Ein Auftrag gilt nur als erteilt, wenn er vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt worden ist. Als schriftliche Bestätigung gilt auch die Bestätigung per E-Mail. Damit tritt die Vereinbarung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber in Kraft. Ab dann besteht ein Rücktrittsrecht seitens des Auftraggebers und -nehmers (ab Ziffer 7).

2. Freie Trauung

Eine freie Trauung ist etwas ganz individuelles und Besonderes. Deshalb werden Auftraggeber und Auftragnehmer alle Details persönlich klären und vereinbaren. (Honorar, Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Zeiten der Anwesenheit usw.).
Um die Trauzeremonie so persönlich wie möglich zu gestalten, erhält das Brautpaar nach Auftragserteilung einen Fragebogen zu seiner Geschichte, den die Auftraggeber bis spätestens kurz vor dem vereinbarten Vorgespräch ausfüllen und an den Auftragnehmer zurücksenden.
Während eines ausführlichen Vorgesprächs von ca. zwei bis drei Stunden, das idealerweise ein bis zwei Monate vor der Trauung stattfindet, werden alle weiteren Fragen, die persönliche Geschichte und Wünsche seitens des Brautpaares erläutert.

3. Buchung, Zahlungsmodus

Mit der schriftlichen Bestätigung wird als Anzahlung eine Teilrechnung (40% des vereinbarten Honorars) fällig. Der vereinbarte Restbetrag, ggf. zzgl. anfallender/vereinbarter Fahrtkosten/Spesen/Auslagen, wird nach dem Trautermin fällig bzw. in Rechnung gestellt.

4. Terminreservierung

Der Termin für die freie Trauung ist erst nach Zahlungseingang der vereinbarten Anzahlung auf dem angegebenen Konto endgültig reserviert/vereinbart/fixiert. Andernfalls kann der Auftragnehmer vom Auftrag zurücktreten mit der Folge, dass die Reservierung hinfällig ist und keine Leistungspflicht mehr besteht. Die Terminreservierung ist dann für beide Seiten ohne weitere Folgen hinfällig.

5. Rücktritt von der Vereinbarung

Dieser hat in jedem Fall in schriftlicher Form (per Post oder per E-Mail) zu erfolgen.

6. Widerrufsrecht des Auftraggebers (Kunden)

Widerrufsrecht:
Der Auftragsgeber hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen die Trauvereinbarung zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab Übersendung der Auftragsbestätigung. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Auftragsgeber mittels einer schriftlichen Erklärung über den Entschluss, die Trauvereinbarung zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Auftraggeber die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

Folgen des Widerrufs:
Wenn der Auftraggeber die Trauvereinbarung widerruft, hat der Auftragnehmer alle Zahlungen, die er vom Auftraggeber erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückgezahlt, an dem die Mitteilung über den Widerruf der Trauvereinbarung eingegangen ist.
Hat der Auftraggeber verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer einen angemessenen Betrag zu leisten. Dieser muss das Verhältnis der bis zu dem Zeitpunkt, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der in der Trauvereinbarung vorgesehenen Dienstleistungen abbilden.

7. Rücktritt/Stornierung des Auftraggebers nach Ablauf der Widerrufsfrist:

Nach Ablauf der Widerrufsfrist ist ein Rücktritt des Auftraggebers von der geschlossenen Trauvereinbarung nicht mehr ohne wichtigen Grund möglich. Für Rücktrittserklärungen aus wichtigem Grund, werden keine Stornierungskosten berechnet. Eine Rückzahlung der Anzahlung erfolgt nicht.

8. Rücktritt durch den Auftragnehmer

Der Auftragnehmer behält sich vor, die Trauvereinbarung ebenfalls binnen vierzehn Tagen nach Bestätigung (Zahlungseingang der Abschlagsrechnung) ohne Angabe von Gründen einseitig schriftlich per Post oder E-Mail aufzukündigen (Absendetag ausreichend).

Sollte die vereinbarte Anzahlung durch den Auftraggeber nicht, unvollständig oder nicht fristgerecht eingehen, kann der Auftragnehmer ebenfalls vom Vertrag zurücktreten.

Kann der Auftragnehmer in Folge von Krankheit, Unfall, Tod oder anderen wichtigen Gründen (z.B. Todesfall in der Familie, höhere Gewalt, etc.) die Vertragsleistung nicht erbringen, entfallen alle Ansprüche aus diesem Vertrag und bereits gezahltes Honorar wird umgehend zurückerstattet, sofern der Auftragnehmer keinen vom Auftraggeber akzeptierten Ersatzredner stellen kann.
Wird bei Ausfall des Auftragnehmers innerhalb von 6 Wochen vor dem Trautermin nur das fertig gestellte Redemanuskript gewünscht, um es z. B. durch einen selbst zu besorgenden Redner vortragen zu lassen, werden hierfür 60 Prozent des vertraglich vereinbarten Honorars (ohne Anfahrtskosten und ggf. Spesen) berechnet.

Wenn der Auftragnehmer einen Ersatzredner stellen kann, der vom Auftraggeber akzeptiert wird, und diesem eine bereits fertig gestellte Rede zur Verfügung stellt, behalten alle vertraglichen Regelungen ihre Gültigkeit und der Auftragnehmer wird eine entsprechende Vergütung des Ersatzredners weiterleiten.

Der Auftragnehmer wird immer versuchen, einen Ersatzredner / eine Ersatzrednerin zu stellen, was durch umfassende Kontakte in der Regel auch möglich sein sollte – dies jedoch ohne Garantie und Anerkennung einer Rechtspflicht.

9. Datenschutz

Persönliche Daten des Auftraggebers werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

10. Urheberrecht

Für den Inhalt der Zeremonien liegen die alleinigen Rechte aller Art beim Urheber.

11. Haftung

Die Haftung für Schadenersatz, ganz gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt und im Übrigen ausgeschlossen. Der Auftragnehmer haftet insbesondere nicht für Vermögens- und Folgeschäden und für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch eine unklare, falsche oder unvollständige Auftragserteilung entstehen. Haftung und Schadensersatzansprüche sind auf die Höhe des Auftragswertes begrenzt. Dies bezieht sich sowohl auf eventuelle Mängel als auch auf Nichterfüllung des Vertrags.

12. Nebenabreden

Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung dieser Vertragsbedingungen beinhalten sowie besondere Zusicherungen und Abmachungen bedürfen der Textform gem. § 126b BGB. Dies gilt ausdrücklich auch für die Abbedingung der Textform.

13. Gerichtsstand

Für sämtliche Rechtsgeschäfte oder andere rechtliche Beziehungen gilt deutsches Recht. Im Geschäftsverkehr mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts und mit natürlichen Personen wird als Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten über diese AGB Bad Kissingen vereinbart.

14. Steuer

Der Auftragnehmer ist selbstständig tätig und beim Finanzamt Bad Kissingen gemeldet.

15. Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen der Trauvereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der restlichen Vereinbarung hiervon nicht berührt.